Allgemeine Hinweise
Die Ausgabe von Klausuren, Hausarbeiten und Scheinen findet jeweils Diestag zwischen 10:00 und 12:00 im Sekretariat statt. Sofern Sie Arbeiten für Kommilitonen abholen, bringen Sie bitte eine entsprechende schriftliche Vollmacht mit, die dann zu den Akten gelegt wird.
Um eine Eilkorrektur zu beantragen, reichen Sie bitte den folgenden Antrag fristgerecht und mit beigefügten Nachweisen im Lehrstuhlsekretariat ein. Verspätet abgegebene Anträge werden nicht bearbeitet.
Studierende können gem. § 22 Abs. 4 StuPO Jura Einwände gegen die Bewertung einer Prüfung erheben (sog. Remonstration). Beachten Sie hierzu bitte das nachfolgende Merkblatt. Nicht form- oder fristgerechte Remonstrationen werden nicht bearbeitet.
Scheine für bestandene Prüfungsleistungen werden grds. nicht mehr durch die Lehrstühle ausgestellt. Ausreichend sind vielmehr die Einträge in Campo (ehemals: Mein Campus). Dort können Sie auch jederzeit eine Bescheinigung über Ihre bisherigen Studienleistungen abspeichern/ausdrucken.
Auch die für die Anmeldung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung beim Landesjustizprüfungsamt einzureichende Bescheinigung über die bestandenen Übungen für Fortgeschrittene ist als gesondertes Dokument auf Campo abrufbar. Sobald Ihre Leistungen aller drei „großen Scheine“ aus den Übungen für Fortgeschrittene in Campo als „bestanden“ erfasst wurden, wird Ihnen automatisch eine Bescheinigung über das Bestehen aller Übungen für Fortgeschrittene zur Verfügung gestellt. Dieses Dokument drucken Sie bitte aus und reichen es beim Landesjustizprüfungsamt ein.
Für Rückfragen steht Ihnen die Studienfachberatung des Fachbereichs gerne zur Verfügung.
— Zuletzt aktualisiert: 1.10.2024