Schwerpunktbereichsstudium

Prof. Wegener ist regelmäßiger Prüfer im Schwerpunktbereich 9 „Staat und Verwaltung“ sowie besonders im Schwerpunktbereich 5 „Internationales und Europäisches Öffentliches Recht“.
Im Schwerpunktbereich „Internationales und Europäisches Öffentliches Recht“ öffnet und erweitert die juristische Ausbildung den Horizont für Rechtsfragen jenseits des nationalstaatlichen Raums. Diese Fragen gewinnen wegen der fortschreitenden Europäisierung und Internationalisierung des Rechts auf vielen Teilgebieten immer mehr Bedeutung. Weite Teile des geltenden Rechts sind heute ohne entsprechende Kenntnisse nicht mehr zu verstehen und zu bearbeiten. Auch im juristischen Staatsexamen spielen entsprechende Fragen eine immer größere Rolle. Den Studierenden bietet sich die Gelegenheit, über den Tellerrand der eigenen nationalen Rechtsordnung hinauszuschauen und mit einem vergleichenden Blick auf ausländische und übernationale Rechtsordnungen nationale Lösungen und deren Grenzen zu hinterfragen und mit neuen Erkenntnissen anzureichern.
Im Schwerpunktbereich „Staat und Verwaltung“ werden die Pflichtfächer im Öffentlichen Recht einschließlich des Europarechts vertieft und um besonders aktuelle und praxisrelevante Rechtsgebiete des Besonderen Verwaltungsrechts, etwa das Umweltrecht, das Öffentliche Wirtschaftsrecht und das Recht des Öffentlichen Dienstes, erweitert. Darüber hinaus kann die Ausbildung – je nach Interesse des Studierenden – mit weiteren Rechtsgebieten, beispielsweise im Völkerrecht, im internationalen und nationalen öffentlichen Wirtschaftsrecht, im Ausländer- und Migrationsrecht oder im Kulturverwaltungsrecht (Wissenschaftsrecht, Medienrecht, Kirchenrecht) ergänzt werden. Auch die für die reflektierte und kritische Rechtsanwendung besonders wichtigen Grundlagenfächer mit öffentlich-rechtlichem Bezug werden angeboten.
Weitere Informationen zum Schwerpunktbereichsstudium können Sie auf den Seiten des Fachbereichs finden.